Wo Planung auf persönliche Lebensrealität trifft

Wenn mich eine Bauherrschaft fragt, ob ich ihren Neubau nach Feng-Shui planen könnte, betrachte ich immer zwei Hauptthemen, die sich wie ein roter Leitfaden während der gemeinsamen Zusammenarbeit durchziehen:
Zum einen sind da die rechtlichen Vorgaben wie der Bebauungsplan und bauliche Gesetze, also Vorgaben von außen, die ihre Daseinsberechtigungen haben und einen Rahmen von außen vorgeben.
Zum anderen sind da auch die inneren Wünsche der Bauherrschaft:
„So gefällt es mir nichtmehr, aber so und so möchte ich jetzt leben. Dies und jenes ist mir jetzt wichtig und das andere darf in den Hintergrund geraten...“ Das sind tiefgreifende Themen, also Herzenswünsche, die sich in das Innere eines Entwurfes verweben.
Als Feng-Shui Architektin lese ich den entwickelten Grundriss um weitere Ebenen tiefer: welche Aufgaben haben die Bewohner im Leben, welche Themen dürfen bereinigt werden, wie sieht es in der Partnerschaft aus, wo kann z.B. das Kinderzimmer positioniert werden und welche Auswirkungen hätte Raum A im Lebensbereich B, wenn wir es so oder andersherum entwerfen würden und so so vieles mehr.
Und genau so individuell wie die Nutzerwünsche sind, entwickelt sich der Grundriss während der Planung, von außen nach innen und innen nach außen.
